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Antwort der Verwaltung

Gründung einer gemeinnützigen Stadtpark-Gesellschaft

20233071 13.12.2023 Amt für Finanzsteuerung

↳ Zugehörige Anfrage Gründung einer gemeinnützigen Stadtpark-Gesellschaft · 17.08.2023
🟢 Beschlossen 13.12.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (23. Sitzung) · Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung die Gründung einer gemeinnützigen Stadtpark-Gesellschaft angeregt. Ziel dieser Initiative ist es, die Stadtverwaltung beim Erhalt sowie der Weiterentwicklung des Bochumer Stadtparks zu unterstützen und beratend mitzuwirken. Die Gesellschaft sollte dabei idealerweise aus dem bestehenden Beirat hervorgehen und eigene Veranstaltungen koordinieren oder durchführen können.

Die Verwaltung hat zu diesem Vorschlag Stellung bezogen. Laut einer Antwort von Herrn Markert vom Amt für Finanzsteuerung wurden bereits erste Vorüberlegungen zu einer Bürgergesellschaft angestellt und Gespräche mit Bochumer Persönlichkeiten geführt. Grundsätzlich hält die Verwaltung Aktivitäten, die über die originären Verwaltungsaufgaben hinausgehen, für denkbar.

Hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung spricht sich die Verwaltung gegen die Gründung einer Kapitalgesellschaft, wie etwa einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, aus, da diese mit zu hohen Anforderungen verbunden wäre. Als Alternative wird die Gründung eines Vereins empfohlen, da dieser einen niederschwelligeren und einfacheren Ansatz zur Bündelung bürgerschaftlichen Engagements darstellt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 150 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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