Zuwendungen nach § 5 e der Zuwendungsrichtlinien für das Jahr 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Wattenscheid II hat im Rahmen einer Mitteilung der Verwaltung über die im Haushaltsjahr 2023 gewährten Zuwendungen informiert. Die Vorlage bezieht sich auf Förderungen nach § 5 e der Zuwendungsrichtlinien, die für die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid bestimmt sind.
Nach Angaben der Verwaltung wurden im Zeitraum bis zum 31. Oktober 2023 insgesamt fünf Zuwendungen bewilligt. Die Gesamtsumme dieser Mittel beläuft sich auf 2.545 Euro. Dabei wurde jede einzelne Zuwendung in einem Betrag von bis zu 500 Euro gewährt. Eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Empfänger sowie der jeweiligen Höhe der Zuwendungen ist der Anlage der Vorlage beigefügt. Die Mitteilung, die von Jörg van Remmen verfasst wurde, dient der Information und Kenntnisnahme durch das Gremium der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid.
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