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Beschlussvorlage der Verwaltung

Zuschussantrag des Kirchenchores der St. Liboriuskirche in Bochum-Grumme

20233047 30.11.2023 Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Mitte I

🟢 Beschlossen 30.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (27. Sitzung) · Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (Die Partei)Dafür: 16 (SPD,Grüne,CDU,Linke,FDP,BD,FASG)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte berät über einen Zuschussantrag des Kirchenchores der St. Liboriuskirche aus dem Stadtteil Bochum-Grumme. Der Chor plant für den 17. Dezember 2023 ein weihnachtliches Konzert und beantragt zur Deckung der anfallenden Kosten eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 200 Euro.

Der beantragte Betrag ist zweckgebunden für das Honorar eines begleitenden Klavierspielers vorgesehen. Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte I hat den Antrag geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass die Gewährung des Zuschusses den Richtlinien für Zuwendungen an Vereine, Kirchen und Organisationen im Stadtbezirk Mitte entspricht.

Für die Finanzierung der Maßnahme stehen laut der vorliegenden Beschlussvorlage ausreichende Haushaltsmittel in der Produktgruppe 11.21 zur Verfügung. Eine Entscheidung über den Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung am 30. November 2023 erwartet.

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