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Erteilung von Schwimmunterricht an Schulen im Stadtbezirk Bochum Nord

20233009 · Antwort der Verwaltung · 14.11.2023 · Schulverwaltungsamt

↳ Zugehörige Anfrage Erteilung von Schwimmunterricht an Schulen im Stadtbezirk Bochum Nord · 14.11.2023
🟢 Beschlossen 14.11.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (22. Sitzung)
Beratungsergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die SPD-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Schule und Bildung Fragen zur Erteilung von Schwimmunterricht in Schulen des Stadtbezirks Bochum Nord gestellt. Im Fokus der Anfrage stand die Frage, ob eine zentrale, ortsnahe Ausbildung von Lehrkräften den Mangel an Personal mit entsprechender Qualifikation ausgleichen könne.

Das Schulverwaltungsamt bezeichnete eine Erhöhung der Anzahl qualifizierter Lehrkräfte als grundsätzlich geeignete Maßnahme zur Förderung des Schwimmunterrichts, insbesondere in der Primarstufe. Die Verwaltung wies jedoch darauf hin, dass die Qualifizierung von Lehrkräften im Landesdienst Aufgabe des Landes ist und die konkrete Fortbildungsplanung in der Entscheidungskompetenz der Schulen liegt. Zudem können Schulen durch gezielte Ausschreibungen Personal mit entsprechenden Qualifikationen einstellen.

Hinsichtlich der Kompensation von Unterrichtszeiten durch zusätzliche Stundenkontingente der Bezirksregierung verwies die Verwaltung auf eine Einzelfallprüfung durch das Schulamt oder die betroffenen Schulen. Da die angefragten Themen den innerschulischen Bereich betreffen, liegt die Zuständigkeit für Gespräche mit der Bezirksregierung bei der Schulaufsicht und den Schulleitungen. Das Schulverwaltungsamt erklärte sich bereit, an entsprechenden Terminen teilzunehmen, sofern es von der Bezirksregierung eingeladen wird.

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Beratungen

Ausschuss für Schule und Bildung (22. Sitzung)
14.11.2023
Beratungsergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.