Antrag auf unbefristete Anerkennung des Vereins: „Bochumer Bildungszentrum e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
20233005 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 29.11.2023 · Jugendamt
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 1 (FASG)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Freie Träger)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Bochumer Jugendamtes hat eine Beschlussvorlage zur unbefristeten Anerkennung des Vereins „Bochumer Bildungszentrum e. V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII vorgelegt. Der Verein, der bereits seit Juni 2020 befristet anerkannt ist, beantragte die dauerhafte Anerkennung im März 2023.
Der 1998 gegründete Verein ist an den Standorten Westring und Widumestraße tätig und beschäftigt 21 feste Mitarbeiter sowie Honorarkräfte. Das Angebot umfasst unter anderem Kinderbetreuung für Integrationskurse, Lernberatung, Erziehungsberatung für Eltern sowie verschiedene Freizeit- und Bildungsprojekte wie Sprachcafés, Kochkurse und kulturelle Reisen. Durch die Jugendarbeit im Rahmen des „Forum für Jugendarbeit im Bochumer Bildungszentrum e.V.“ werden zudem gezielte Angebote für Kinder und Jugendliche in den Stadtteilen durchgeführt.
Die Verwaltung schlägt die unbefristete Anerkennung vor, wobei die Tätigkeit auf das Gebiet der Jugendhilfe beschränkt bleibt und kein Anspruch auf öffentliche Förderung entsteht. Die Anerkennung kann unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden. Während die AG 78 – Fachverbände Jugendhilfe die Anerkennung befürwortet, spricht sich die AG 78 – Jugendförderung dagegen aus. Eine Entscheidung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie wird für die Sitzung am 29. November 2023 erwartet.
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