Antrag auf unbefristete Anerkennung der: „Kindertagesstätte Lütjeland e.V. -Verein zur Förderung der frühkindlichen Bildung und Erziehung“, als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
20232995 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 29.11.2023 · Jugendamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die unbefristete Anerkennung des Vereins „Kindertagesstätte Lütjeland e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Der entsprechende Vorschlag des Jugendamtes (Vorlagennummer 20232995) wird im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie in der Sitzung am 29. November 2023 beraten. Der Verein, der bereits seit Juni 2020 befristet anerkannt ist, hat die dauerhafte Anerkennung beantragt.
Nach Angaben der Verwaltung erfüllt der im Jahr 2012 gegründete Verein die Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung. Durch seine Tätigkeit in der Kindertageseinrichtung in Bochum Gerthe leistet er einen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe. Die Vorlage führt verschiedene pädagogische Projekte sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Einrichtung als Belege für die fachliche Eignung an. Auch die Stellungnahmen der relevanten Fachverbände der Jugendhilfe fielen positiv aus.
Die Anerkennung soll mit bestimmten Nebenbestimmungen erfolgen. Sie bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe und begründet keinen Anspruch auf öffentliche Förderung. Zudem bleibt die Verwaltung berechtigt, die Anerkennung zu widerrufen, sollten die rechtlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch den Beschluss keine Auswirkungen oder Folgelasten für den Haushalt.
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