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Anpassung der Förderrichtlinien für die Präventiven Maßnahmen

20232990 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 29.11.2023 · Jugendamt

🟢 Beschlossen 29.11.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (20. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Förderrichtlinien für präventive Maßnahmen in den Sozialräumen vorgelegt. Ziel der Neugestaltung ist es, die bisherigen Richtlinien inhaltlich zu präzisieren und finanziell an die Erfahrungen der vergangenen Jahre anzupassen. Dabei sollen bewährte Verfahren beibehalten und die Flexibilität bei der Antragstellung optimiert werden.

Die vorgeschlagene Änderung basiert auf den rechtlichen Neuerungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), welches im Juni 2021 in Kraft getreten ist. Die Anpassungen im Sozialgesetzbuch VIII sollen dazu beitragen, vernetzte, kooperative und partizipative Angebotsstrukturen innerhalb der sozialräumlichen Orientierung zu unterstützen. Ein weiterer Aspekt der Neuausrichtung umfasst die geplante Öffnung der Sozialraumkonferenzen über die Akteure der Jugendhilfe hinaus.

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus dem Vorschlag nicht; das Gesamtbudget für die präventiven Maßnahmen bleibt unverändert, und es entstehen keine neuen jährlichen Folgelasten. Die Entscheidung über die neue Fassung der Richtlinien wird im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie erwartet.

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Beratungen

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (20. Sitzung)
29.11.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag