Nutzungseinschränkungen an Schulen durch fehlenden Brandschutz - Bauordnung
20232988 · Antwort der Verwaltung · 08.12.2023 · Bauordnungsamt
▶ KI-Zusammenfassung
In Bochum wurden für bestimmte Räumlichkeiten an mehreren Schulen Nutzungseinschränkungen aufgrund brandschutztechnischer Anforderungen ausgesprochen. Da viele ältere Schulgebäude nicht über zwei bauliche Rettungswege verfügen, ist die Nutzung von Räumen wie Aula oder Speisesaal auf eine Personenzahl begrenzt, bei der die Rettung über Feuerwehrgeräte noch als sicher gilt. Aufgrund veränderter Bewertungsgrundlagen durch die Berufsfeuerwehr wurde die Grenze für die Nutzung ohne baulichen zweiten Rettungsweg auf maximal 29 Personen festgelegt, da ab 30 Personen die Einsatzgrenzen von Drehleitern und tragbaren Leitern erreicht werden.
Betroffen sind unter anderem die Aula in der Arndtstraße 27/29, die Aula in der Natorpstraße 51 sowie der Speisesaal in der Ruhrstraße 150. In den Räumlichkeiten der Cruismannstraße 2 und Drusenbergstraße 33 ist die Nutzung bereits untersagt. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Landesbauordnung NRW 2018, welche die Anforderungen an Rettungswege über Feuerwehrgeräte konkretisiert hat.
Die Verwaltung führt das bestehende Sanierungskonzept fort und prüft kontinuierlich die Reihenfolge der notwendigen baulichen Ertüchtigungen. Mögliche Lösungen, wie etwa die Errichtung außenliegender Treppen, werden im Einzelfall abgestimmt. Die Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen ist durch den städtischen Haushalt gesichert.
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