Werbung für kostenlose Schauspielhauskarten für Studierende an der Ruhr-Universität Bochum
20232966 · Antwort der Verwaltung · 28.11.2023 · Kulturbüro und Kulturhistorische Museen
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf Anfragen der Fraktionen DIE LINKE. und CDU im Bochumer Rat zur Kostenstruktur von Werbemaßnahmen des Schauspielhauses Bochum auf dem Gelände der Ruhr-Universität Bochum (RUB) reagiert. Hintergrund der Anfrage war die Frage, weshalb das Schauspielhaus für die Bewerbung kostenloser Angebote für Studierende Gebühren entrichten muss und ob die Stadtverwaltung Möglichkeiten sieht, diese Kosten zu senken oder abzuschaffen.
Laut der Stellungnahme ist die RUB eine autonome Landeseinrichtung und kein städtisches Institut. Die Vermarktung der Werbeflächen auf dem Campus erfolgt über die Agentur „UNIversala“. Dabei werden alle Kultureinrichtungen nach einheitlichen Bedingungen behandelt, wobei gemeinnützigen Organisationen wie dem Schauspielhaus bereits ein Rabatt von 20 Prozent auf Miet- oder Aufwandskosten gewährt wird.
Da die Universität autonom handelt, sieht die Verwaltung keine Möglichkeiten, die Werbekosten für das Schauspielhaus durch städtische Maßnahmen zu verringern. Verhandlungen über die Kosten müssen zwischen dem Schauspielhaus und der RUB bzw. studentischen Selbstorganisationen eigenständig geführt werden. Die Verwaltung gab an, das Thema bisher nicht mit der Universität besprochen zu haben und sieht auch keinen Anlass, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Preisgestaltung nach dem Kriterium der Gemeinnützigkeit zu prüfen.
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