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Beschlussvorlage der Verwaltung

Erschließungsvertrag Wilhelm-Leithe-Weg Süd hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages mit einer Erschließungsträgerin

20232955 05.12.2023 Tiefbauamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid soll am 5. Dezember 2023 über den Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Gebiet Wilhelm-Leithe-Weg Süd entscheiden. Die Verwaltung beantragt die Zustimmung zu diesem Vertrag mit der zuständigen Erschließungsträgerin.

Das Vorhaben basiert auf dem Bebauungsplan Nr. 1009, der am 13. November 2023 Rechtskraft erlangt hat. Ziel der Erschließung ist die Schaffung eines Wohngebietes, das Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mietwohnungen sowie Quartiersgaragen und eine Kita umfasst. Da die Stadt Bochum die Herstellung der Erschließungsanlagen aus finanziellen Gründen nicht selbst übernimmt, wird die Umsetzung durch die Investorin als Erschließungsträgerin durchgeführt.

Die Übertragung des für den Straßenbau erforderlichen Landes an die Stadt erfolgt nach Abschluss der Bauarbeiten und deren Abnahme durch eine notarielle Regelung. Eine separate Vorlage zur Planung der Straßen- und Entwässerungsanlagen wird in derselben Sitzung vorgelegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 125 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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