Sondervermögen Grundstücksentwicklung: Entwurf der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 und Vorschlag zur Beauftragung der Prüfung
20232827 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 30.11.2023 · Amt für Finanzsteuerung
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll über die Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für das Sondervermögen Grundstücksentwicklung entscheiden. Gegenstand der Vorlage ist die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 3. September 2019 sowie der Jahresabschlüsse für die Jahre 2019 und 2020. Die Verwaltung schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kaufmann und Partner GmbH & Co. KG aus Dortmund mit der Durchführung dieser Prüfungen zu beauftragen.
Die Notwendigkeit einer externen Prüfung ergibt sich aus den Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt NRW für die Geschäftsjahre bis einschließlich 2020. Für die Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2021 ist aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen das örtliche Rechnungsprüfungsamt zuständig. Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung wurde im Juli 2019 gegründet. Während die operative Abwicklung durch die EGR Projekt GmbH erfolgt, wird das Rechnungswesen durch die Verwaltung selbst geführt. Die Entwürfe der genannten Abschlüsse werden dem Ausschuss zur Kenntnisnahme und zur Beschlussfassung über die Beauftragung des Prüfers vorgelegt.
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