Behindertenparkplätze in Bochum
20232768 · Antwort der Verwaltung · 15.11.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
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Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der Ratsfraktion Bündnis Deutschland zum Thema Behindertenparkplätze reagiert. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe für einen festen Prozentsatz an Behindertenparkplätzen im öffentlichen Straßenraum, jedoch empfiehlt das Regelwerk der FGSV etwa drei Prozent barrierefreier Parkstände in Parkierungsanlagen. Für private Flächen gilt hingegen die Pflicht zur Bereitstellung eines Mindestanteils barrierefreier Stellplätze gemäß der Sonderbauverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Stadt ordnet im öffentlichen Straßenraum bedarfsgerechte Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen an.
Hinsichtlich der Parkerleichterungen zeigt die Statistik einen Rückgang der Anträge und Ausstellungen in den Jahren 2020 bis 2022. Während im Jahr 2020 noch 663 Anträge auf blaue Parkerleichterungen gestellt wurden, sank diese Zahl bis 2022 auf 414 Anträge bei 291 ausgestellten Ausweisen. Insgesamt stehen im öffentlichen Straßenraum rund 180 allgemeine Behindertenstellplätze zur Verfügung. Die Verteilung auf die Bezirke umfasst etwa 95 Plätze in der Mitte (plus 20 in Parkhäusern), 25 in Wattenscheid, 5 im Nord, 13 im Ost, 13 im Süd sowie 26 im Südwestbezirk. Seit August 2018 wurden zudem rund 80 Einzelpersonen zugeordnete Behindertenstellplätze im öffentlichen Straßenraum neu eingerichtet. Eine Kombination aus E-Auto-Parkplätzen und Behindertenparkplätzen existiert in Bochum nicht.
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