Bürgeranregung nach GO NRW § 24 Radweg Schattbachstraße zwischen Schattbachbrücke und Hustadtring
20232754 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 22.11.2023 · Umwelt- und Grünflächenamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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In der Schattbachstraße zwischen der Schattbachbrücke und dem Hustadtring liegt eine Bürgeranregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW vor. Ein Bürger regt an, den dort befindlichen Fußweg, der derzeit eine wassergebundene Decke aufweist, zu asphaltieren und für den Radverkehr freizugeben. Ziel sei eine bessere Anbindung des Bereichs Laer bzw. Mark51.7 an die Hochschule und die Ruhr-Universität, da die aktuelle Beschaffenheit des Weges durch Sandflächen die Nutzung für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen erschwere.
Das Umwelt- und Grünflächenamt empfiehlt jedoch, den aktuellen Ausbaustandard nicht zu ändern und die Beschilderung als Fußweg beizubehalten. Die Verwaltung verweist darauf, dass der Weg Teil der Grünanlage Westerholt ist und eine getrennte Führung von Fuß- und Radverkehr zur Vermeidung von Nutzungskonflikten in Grünanlagen beibehalten werden soll. Zudem solle die Klärung zukünftiger Gestaltungsplanungen im Rahmen des Campus-Konzepts sowie des Radverkehrskonzepts abgewartet werden.
Der Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bochum-Ost sieht vor, der Anregung nicht zu folgen. Eine Neugestaltung der Wegeverbindung soll erst nach Abschluss der entsprechenden Planungsverfahren und in verwaltungsinterner Abstimmung erfolgen, wobei die Anforderungen der Mobilitätskonzepte berücksichtigt werden sollen. Bestehende Ausspülungen im Bereich der Gefällestrecke werden im Zuge der regulären Wegeunterhaltung beseitigt.
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