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"Erste-Hilfe-Kurse an weiterführenden Schulen"

20232707 · Antwort der Verwaltung · 14.11.2023 · Schulverwaltungsamt

↳ Zugehörige Anfrage Erste-Hilfe-Kurse an weiterführenden Schulen · 13.06.2023
🟢 Beschlossen 14.11.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (22. Sitzung)
Beratungsergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der UWG-Fraktion bezüglich der Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen an weiterführenden Schulen reagiert. Laut der Antwort des Schulverwaltungsamtes findet im Rahmen des Schulsanitätsdienstes bereits eine Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zur Unterstützung der Schulen statt. Die Verantwortung für die Gewährleistung effektiver Erster Hilfe liegt jedoch bei den Lehrkräften, wobei die Ausbildung zur Ersten Hilfe in der Regel als Arbeitsgemeinschaft an den weiterführenden Schulen angeboten wird.

Zur organisatorischen Unterstützung kann der Schulträger interessierte Schulen mit Schulungsanbietern vermitteln, die durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger ermächtigt sind. Die Kosten für diese Ausbildungen werden von den zuständigen Berufsgenossenschaften bzw. den Unfallversicherungsträgern übernommen.

Falls eine flächendeckende Einführung von Kursen nicht möglich sein sollte, sieht die Verwaltung Möglichkeiten zur Sensibilisierung der Kinder und Jugendlichen vor. Auf Nachfrage der Schulen kann der Schulträger Kooperationen mit Organisationen wie dem Roten Kreuz, dem ASB oder den Johannitern vermitteln, um beispielsweise themenspezifische Aktionstage durchzuführen.

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Beratungen

Ausschuss für Schule und Bildung (22. Sitzung)
14.11.2023
Beratungsergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.