Widmung der Stichstraße „Vierhausstraße“ und der Wegeverbindung von der „Vierhausstraße“ bis zur „Lessingstraße“ sowie eines Teilbereichs der „Lessingstraße“
20232672 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 30.11.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Die Verwaltung hat einen Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bochum-Mitte vorgelegt, der die Widmung bestimmter Verkehrsflächen betrifft. Konkret geht es um die Stichstraße „Vierhausstraße“, einen Teilbereich der „Lessingstraße“ sowie eine Wegeverbindung zwischen diesen beiden Straßen. Der Antrag sieht vor, die Stichstraße „Vierhausstraße“ und den Teilbereich der „Lessingstraße“ als Gemeindestraßen zu widmen. Die dazwischenliegende Wegeverbindung soll ebenfalls als Gemeindestraße gewidmet werden, jedoch mit der Beschränkung auf Geh- und Radwege.
Als Begründung für dieses Vorhaben führt das Tiefbauamt an, dass die betroffenen Flächen der Erschließung der Anwohner dienen und daher öffentlich werden sollen. Die entsprechenden Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Die Entscheidung über den vorliegenden Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung am 30. November 2023 erwartet.
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