Zusammensetzung des Psychosozialen Ausschusses: Neubenennung von Mitgliedern
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales findet am 17. Oktober 2023 eine Beratung zur Neubesetzung des Psychosozialen Ausschusses statt. Die Fraktionen SPD im Rat und Die Grünen im Rat haben einen Antrag gestellt, die Zusammensetzung dieses Gremiums zu ändern.
Die Grundlage für diesen Antrag ist die neue Geschäftsordnung. Gemäß § 3 Absatz 2 gehören die Vorsitzenden des Psychosozialen Ausschusses sowie des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales dem Psychosozialen Ausschuss nun aufgrund ihres Amtes an. Infolgedessen sind in den Fraktionen SPD im Rat und Die Grünen im Rat neue Benennungen von Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern erforderlich.
Der Antrag sieht vor, dass ein Mitglied der SPD-Fraktion von einem stellvertretenden in ein ordentliches Mitglied des Psychosozialen Ausschusses wechselt. Zudem soll ein weiteres Mitglied der SPD als stellvertretendes Mitglied benannt werden. Für die Fraktion Die Grünen im Rat ist die Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds vorgesehen, während ein bestehendes ordentliches Mitglied im Psychosozialen Ausschuss verbleibt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 17.10.2023Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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