Ergänzende Informationen zum Erwerb eines Grundstücks als städtischer Bürostandort sowie überplanmäßige Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln in 2023 gemäß § 83 GO NRW in der Produktgruppe 1111 Liegenschaftsmanagement
20232470 · Mitteilung der Verwaltung · 14.09.2023 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert über die geplanten Ergänzungen zum Erwerb eines Grundstücks für einen dauerhaften städtischen Bürostandort sowie über die Bereitstellung zusätzlicher investiver Haushaltsmittel im Jahr 2023. Das betreffende Grundstück südlich der Innenstadt, welches ein Bürogebäude sowie Tiefgaragen- und Außenparkplätze umfasst, wird derzeit von der Stadt im Rahmen eines Untermietverhältnisses genutzt. Diese Nutzung dient als Interimslösung für verschiedene Verwaltungseinheiten, deren ursprüngliche Standorte aufgrund von Sanierungsarbeiten vorübergehend nicht verfügbar sind. Da der aktuelle Mietvertrag bis Mitte 2024 befristet ist und ab Mitte 2026 ein langfristiger Flächenbedarf besteht, wird der Erwerb angestrebt.
Zur Finanzierung des Grundstückserwerbs werden überplanmäßige Mittel bereitgestellt. Ein Teil des Bedarfs wird aus dem Budget des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster gedeckt, da Mittel aus dem Baulandkonzept in diesem Jahr nicht vollständig beansprucht werden. Der restliche Mehrbedarf wird durch Mittel aus den Bereichen Finanzmanagement, Schulische Gebäudeinfrastruktur sowie Verkehrsflächen finanziert. Letztere können durch Mehreinzahlungen aus einem Projekt im Bereich des Brückenneubaus in Lohring bereitgestellt werden. Die Fortführung der anderen Maßnahmen ist dadurch nicht gefährdet.
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