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Antwort der Verwaltung

Grillen in der Schmechtingwiese

20232453 19.10.2023 Umwelt- und Grünflächenamt

↳ Zugehörige Anfrage Grillen in der Schmechtingwiese · 10.08.2023
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Bezirksfraktion Bochum-Mitte hat Fragen zur Regelung des Grillens in der Schmechtingwiese gestellt, insbesondere im Hinblick auf die Ausweisung von Grillzonen, die Beschilderung sowie die Kontrolle der Einhaltung von Abstandsregeln. Die Verwaltung teilte mit, dass die geltenden Regeln in der Bochumer Sicherheitsverordnung festgelegt sind. Diese schreiben einen Abstand von mindestens 5<0xE2><0x80><0xAF>50 Metern zur Wohnbebauung und 20 Metern zu Bäumen und Sträuchern vor, um Beeinträchtigungen durch Rauch oder Asche zu vermeiden. Spezielle markierte Grillzonen werden derzeit nur für den Westpark und den Ümminger See ausgewiesen.

Hinsichtlich der Infrastruktur erklärte das Umwelt- und Grünflächenamt, dass fest installierte Grillgeräte aufgrund von Vandalismusschäden entfernt wurden. Es sind jedoch verschiedene Abfallbehälter sowie Entsorgungsmöglichkeiten für Hundekot vorhanden. Die Reinigung der Anlage erfolgt regelmäßig durch den Technischen Betrieb sowie die Diakonie Bochum. Zur Information dienen Hinweisschilder an den Parkeingängen; zudem ist die Verteilung von mehrsprachigen Flyern geplant.

Die Einhaltung der Vorschriften wird durch den Ordnungsdienst im Rahmen der personellen Ressourcen kontrolliert. Im Zeitraum von April bis Juni 2023 wurden an der Schmechtingwiese 41 Belehrungen im Zusammenhang mit dem Grillen ausgesprochen, wobei acht Verstöße gegen die Abstandsregeln festgestellt wurden. Akute Missstände können Bürger über die Leitstelle des Ordnungsamtes melden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 191 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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