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Antwort der Verwaltung

Nachfragen zum Konzept zur Aufstellung von Containern für die Sammlung von Altkleidern und -textilien der Stadt Bochum (Vorlage 20231847)

20232442 20.09.2023 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) · Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

In einer Antwort auf Nachfragen aus dem Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur hat die Verwaltung zur Aufstellung von Containern für die Sammlung von Altkleidern und -textilien in Bochum Stellung bezogen. Dabei ging es insbesondere um die Vergabe der Standorte sowie die Anzahl der möglichen Plätze.

Die Verwaltung erläuterte, dass Anträge nach dem Prioritätsprinzip bearbeitet werden. Das entsprechende Konzept wurde dahingehend ergänzt, dass einem Antragsteller maximal zehn Standorte bewilligt werden können. Damit ist eine unbegrenzte Belegung aller verfügbaren Plätze durch einen einzelnen Akteur ausgeschlossen.

Hinsichtlich der Möglichkeit für bestimmte Antragstellende, Standorte vor einer freien Vermarktung auszuwählen, gab die Verwaltung an, dass dies nicht möglich sei. Es wurde darauf hingewiesen, dass bereits bestehende Anträge aus den Jahren 2018 und 2022 aufgrund der Erarbeitung des neuen Konzepts noch nicht abschließend entschieden wurden. In diesem Zusammenhang sind derzeit zwei Untätigkeitsklagen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anhängig. Sobald das neue Konzept in Kraft tritt, werden die Anträge unter Anwendung des Prioritätsprinzips bearbeitet.

Zudem wurde auf die Bereitstellung einer vollständigen Übersicht aller Standorte verwiesen, die der Antwort als Anlage beigefügt ist.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 173 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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