Nachfragen zum Konzept zur Aufstellung von Containern für die Sammlung von Altkleidern und -textilien der Stadt Bochum (Vorlage 20231847)
20232442 · Antwort der Verwaltung · 20.09.2023 · Tiefbauamt
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
In der Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20232442 beantwortet das Tiefbauamt die Fragen von Frau Pesch zum Konzept für die Aufstellung von Altkleidercontainern in Bochum. Zur Vermeidung einer einseitigen Belegung aller Standorte wurde das Konzept dahingehend ergänzt, dass einem Antragsteller maximal zehn Standorte bewilligt werden können. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach dem Prioritätsprinlagprinzip.
Bezüglich der rechtlichen Situation von zwei Klägern stellt die Verwaltung klar, dass eine vorab bevorzugte Auswahl von Standorten nicht möglich ist. Die betreffenden Personen haben bereits in den Jahren 2018 und 2022 Anträge mit spezifischen Standorten eingereicht, deren Entscheidung aufgrund der Erarbeitung des neuen Konzepts noch aussteht. In diesem Zusammenhang sind derzeit zwei Untätigkeitsklagen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anhängig. Sobald das neue Konzept offiziell in Kraft tritt, werden die Anträge nach dem festgelegten Prioritätsprinzip bearbeitet. Zudem wurde eine vollständige Übersicht aller Standorte der Altkleidersammler als Anlage zur Verfügung gestellt.
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