Widmung der Stichstraße der „Dr.-C.-Otto-Straße“ Höhe Haus Nr. 170
20232409 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 25.10.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232409
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage mit der Nummer 20232409 vorgelegt, die die Widmung einer Stichstraße in der Dr.-C.-Otto-Straße betrifft. Konkret geht es um den Bereich auf Höhe der Hausnummer 170 im Bochumer Stadtteil Dahlhausen (Gemarkung Dahlhausen, Flur 13, Flurstück 369).
Das Tiefbauamt beantragt, diese Stichstraße als Gemeindestraße zu widmen. Ziel dieser Maßnahme ist die Erschließung der angrenzenden Anwohner. Die Flächen, die für die Widmung vorgesehen sind, befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bildet § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit den entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung.
Über den Antrag wird die Bezirksvertretung Bochum-Südwest in ihrer Sitzung am 25. Oktober 2023 entscheiden. Ein entsprechender Lageplan ist der Vorlage beigefügt, um die betroffenen Flächen räumlich einzugrenzen.
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