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Widmung des Parkplatzes der „Dr.-C.-Otto-Straße“

20232408 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 25.10.2023 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 25.10.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (28. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232408
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Beschlussvorlage Nummer 20232408 die Widmung eines Parkplatzes in der Dr.-C.-Otto-Straße als Gemeindestraße beantragt. Das Tiefbauamt ist für diesen Vorgang federführend. Der entsprechende Vorschlag soll in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 25. Oktober 2023 zur Entscheidung vorgelegt werden.

Die betroffene Fläche befindet sich in der Gemarkung Dahlhausen, konkret im Flur 14 auf Teilen der Flurstücke 119, 142, 145 und 146. Ziel der Widmung ist die Erschließung für die Anwohner des Gebiets. Die entsprechenden Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Südwest (28. Sitzung)
25.10.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232408