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Wiederholtes Falschparken trotz Halteverbotes an der Marienstraße Ecke „Am Krankenhaus“

20232388 · Antwort der Verwaltung · 24.10.2023 · Rechtsamt

↳ Zugehörige Anfrage Regelmäßiges Parken trotz Halteverbotes in der Marienstraße Ecke „Am Krankenhaus“ · 08.11.2022
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Bezirksfraktion Bochum-Wattenscheid zum wiederholten Falschparken an der Kreuzung Marienstraße und „Am Krankenhaus“ reagiert. Hintergrund sind zahlreiche Meldungen über Verstöße gegen das bestehende Halteverbot, die von der Fraktion dokumentiert wurden.

Nach Angaben des Rechtsamtes beträgt das Verwarngeld für das unzulässige Parken in der Halteverbotszone 25 Euro. Bei einer nachgewiesenen tatsächlichen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer oder bei einer Parkdauer von mehr als einer Stunde erhöht sich der Betrag auf 40 bzw. 50 Euro. In Fällen, in denen die Bußgeldstelle Kenntnis über eine vorsätzliche und wiederholte Missachtung hat, kann das Bußgeld verdoppelt werden. Als Maßnahme zur Durchsetzung wird das Abschleppen von Fahrzeugen genannt, sofern eine konkrete Behinderung vorliegt.

Die Einrichtung einer Sperrfläche oder zusätzlicher Grenzmarkierungen wurde von der Verwaltung abgelehnt. Die bestehende Beschilderung nach der Straßenverkehrsordnung sei ausreichend. Eine Ausweitung durch Zick-Zack-Linien oder andere Markierungen käme für die vorliegende Situation nicht in Betracht, da solche Maßnahmen laut Verwaltungsvorschriften nicht an Stellen einzusetzen sind, an denen sich bestehende Verbote bereits schwer durchsetzen lassen.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (26. Sitzung)
24.10.2023
kein Ergebnis hinterlegt