Widmung der Stichstraße der „Westenfelder Straße“ und eines Teilbereichs der Straße „Paßweg“
20232385 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 24.10.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage für die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid vorgelegt, um die Widmung bestimmter Straßenabschnitte als Gemeindestraßen zu veranlassen. Betroffen sind die Stichstraße der Westenfelder Straße sowie ein Teilbereich des Paßwegs in der Gemarkung Westenfeld (Flur 10, Flurstücke 756 und 757).
Nach Angaben des Tiefbauamtes sollen diese Flächen gemäß den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (§ 6 StrWG NRW) offiziell als öffentliche Straßen ausgewiesen werden. Die Begründung der Vorlage führt an, dass die betreffenden Abschnitte der Erschließung der Anwohner dienen und daher in den öffentlichen Bereich übergehen sollen.
Die Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum und sind in einem beigefügten Lageplan entsprechend markiert. Die Entscheidung über den Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 24. Oktober 2023 behandelt.
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