Sanierung der Waldbühne Höntrop, Am Südpark 38 (LSG Nr. 4 LP West)
20232301 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 21.09.2023 · Umwelt- und Grünflächenamt
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:0Dagegen:1Dafür:9
▶ KI-Zusammenfassung
Die Sanierung der Waldbühne Höntrop in Bochum-Wattenscheid ist Gegenstand einer aktuellen Beschlussvorlage des Umwelt- und Grünflächenamtes. Nachdem der Rat der Stadt Bochum im September 2022 den Realisierungsbeschluss zur Erhaltung und Wiederbelebung der Tribünenanlage als Veranstaltungsort gefasst hat, geht es nun um die notwendigen naturschutzrechtlichen Genehmigungen für bauliche Maßnahmen im Eingangsbereich.
Da das Gelände im Landschaftsschutzgebiet Nr. 4 des Landschaftsplanes Bochum-West liegt, besteht dort ein grundsätzliches Bauverbot. Die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt jedoch, für die geplanten Arbeiten eine Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes zu erteilen. Eine solche Befreiung vom Bauverbot kann gewährt werden, wenn dies aus Gründen eines überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig ist.
Zur Beurteilung der Auswirkungen auf die Natur und Landschaft wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit einer integrierten Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung erstellt. Der erforderliche forstrechtliche Ausgleich für die Maßnahmen ist laut Vorlage sichergestellt. Dem Naturschutzbeirat wird vorgeschlagen, der beabsichtigten Befreiung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nicht zu widersprechen.
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