Widmung der „Heusnerstraße“
20232268 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 26.09.2024 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20232268 den Beschluss beantragt, die Heusnerstraße als Gemeindestraße zu widmen. Die Maßnahme betrifft Teile der Flurstücke 1166, 1168, 1169, 1170 und 1192 in der Gemarkung Weitmar.
Die Widmung dient der Erschließung für die Anwohner. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nummer 234 N der Stadt Bochum ist das betreffende Gebiet bereits als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die entsprechenden Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen.
Die Entscheidung über den Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 26. September 2024 erwartet. Federführend für die Vorlage ist das Tiefbauamt.
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