Anregung gemäß § 24 GO NRW – Aufhebung der Benutzungspflicht auf der Dietrich-Benking-Straße
20232158 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 06.09.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur wird über die Aufhebung der Benutzungspflicht eines gemeinsamen Geh- und Radweges in der Dietrich-Benking-Straße beraten. Ein Bürger hat gemäß § 24 GO NRW angeregt, die Pflicht zur Nutzung des Weges im südlichen Fahrtrichtung zwischen dem Kreisverkehr auf Höhe der Hiltroper Straße und der Mittelinsel vor der Marie-Luise-Tanski-Straße für den Radverkehr aufzuheben.
Die Verwaltung schlägt vor, dieser Anregung zu folgen. Der betreffende Abschnitt soll künftig als Gehweg beschildert werden, wobei die Nutzung für Radfahrende durch ein Zusatzschild freigegeben wird. Damit sollen Radfahrer die Wahl haben, entweder die Straße oder den Gehweg zu nutzen. Parallel dazu soll eine Planung erstellt werden, um eine Ableitung für den Radverkehr zu schaffen, damit Radfahrende am Kreisverkehr hinter dem vorhandenen Zebrastreifen auf die Dietrich-Benking-Straße gelangen können. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden bereits mit der Polizei und der Fachabteilung Straßen geprüft, wobei keine Bedenken gegen die Aufhebung der Benutzungspflicht bestehen.
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