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Widmung der „Pestalozzistraße“

20232139 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 14.09.2023 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 14.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232139
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Beschlussvorlage 20232139 den Antrag vorgelegt, die Pestalozzistraße als Gemeindestraße zu widmen. Das Vorhaben umfasst verschiedene Flurstücke in der Gemarkung Weitmar innerhalb der Flur 2. Ziel der Widmung ist es, die Straße zur Erschließung der Anwohner öffentlich zu machen.

Die rechtliche Basis für diesen Beschlussvorschlag bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (§ 6 StrWG NRW) in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung NRW. Die betroffenen Flächen stehen bereits im Eigentum der Stadt Bochum. Über die Widmung wird die Bezirksvertretung Bochum-Mitte in ihrer Sitzung am 14. September 2023 entscheiden. Federführend für die Vorlage ist das Tiefbauamt.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung)
14.09.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232139