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Bildung und Teilhabe

20232121 · Antwort der Verwaltung · 20.09.2023 · Jugendamt

↳ Zugehörige Anfrage Bildung und Teilhabe · 15.02.2023
🟢 Beschlossen 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Auf Anfrage der Ratsfraktion Bündnis Deutschland zum Bildungs- und Teilhabepaket in Bochum hat das Jugendamt Zahlen zu den Anträgen der Jahre 2018 bis 2022 vorgelegt. Für das Jahr 2022 wurden 32.329 Anträge ohne spezifischen Schulbedarf sowie 14.346 Anträge für den Schulbedarf von SGB-II-Empfängern registriert. In den vorangegangenen Jahren zwischen 2018 und 2021 bewegten sich die Antragszahlen im Bereich ohne Schulbedarf zwischen etwa 23.000 und 31.000, während die Anträge für den Schulbedarf bei SGB-II-Leistungsempfängern zwischen rund 14.000 und 18.000 lagen. Die meisten Anträge wurden bewilligt; Ablehnungen aufgrund von Ermäßigungsgrenzen traten in den letzten Jahren nur vereinzelt auf.

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Leistungen variiert je nach Leistungsart zwischen zwei und drei Monaten. Bezüglich des Schuljahres 2023/2024 liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Auswertungen vor, da eine statistische Erfassung erst im kommenden Jahr möglich ist. Die Verwaltung merkte zudem an, dass bestimmte Gruppen, wie etwa Kleinstkinder oder Personen ohne Besuch einer Schule oder Kita, die Leistungen für Klassenfahrten oder Schulmaterial nicht in Anspruch nehmen können.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 162 Wörter).

Beratungen

Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
20.09.2023
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.