Anregung nach §24 Gemeindeordnung; Radverkehr Werner Hellweg / A43
20232009 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 06.09.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 20232009 des Tiefbauamtes wird eine Anpassung der Lichtsignalanlage im Bereich Werner Hellweg und A43 thematisiert. Grundlage ist eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung, die eine Optimierung der Verkehrssteuerung für den Radverkehr fordert.
Im Kreuzungsbereich Werner Hellweg/A43 in Fahrtrichtung Dortmund ist eine Fahrradampel installiert, deren Steuerung auf einer Induktionsschleife unmittelbar an der Haltelinie basiert. Dies führt dazu, dass Radfahrer bei der Annäherung an die Ampel häufig warten müssen, da die automatische Signalanforderung erst beim Erreichen der Haltelinie ausgelöst wird. Die Anregung sieht vor, eine zusätzliche Induktionsschleife im Vorfeld der Ampel zu installieren, um eine rechtzeitige Umschaltung auf Grün zu ermöglichen.
Die Verwaltung führt aus, dass die Lichtsignalanlage in der Zuständigkeit der Autobahn GmbH liegt und Anpassungen deren Genehmigung bedürfen. Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur hat beschlossen, die Anregung zu unterstützen. Die Verwaltung wird Kontakt mit der Autobahn GmbH aufnehmen, um sich für die nachträgliche Installation einer Vordetektion einzusetzen.
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