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Waldkitas – Nutzung der Wildnis für Kinder-Flächen

20231949 · Antwort der Verwaltung · 22.08.2023 · Jugendamt

↳ Zugehörige Anfrage Waldkitas – Nutzung der Wildnis für Kinder-Flächen · 10.05.2023
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

In einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zur Nutzung der „Wildnis für Kinder“-Flächen für Waldkindergärten erläuterte das Jugendamt die Rahmenbedingungen für eine mögliche Nutzung dieser Flächen. Die sechs in Bochum existierenden Flächen, die jeweils einen Stadtbezirk abdecken, werden von der Biologischen Station östliches Ruhrgebiet in Kooperation mit der Stadt und mit Förderung der NRW-Stiftung betreut.

Zwar können Waldkitagruppen diese Flächen nutzen, eine Verpachtung der Flächen für die Bereitstellung notwendiger Infrastruktur wie Bauwagen oder Hütten ist jedoch nicht vorgesehen. Ziel der Flächennutzung ist es, den Zugang für alle Kinder des jeweiligen Stadtbezirks offen zu halten und die Flächen als bespielbare Grünflächen zugänglich zu lassen. Entsprechende vertragliche Zusicherungen zur Nutzungsdauer können daher nicht gegeben werden.

Hinsichtlich der Nachfrage nach Trägern teilte die Verwaltung mit, dass der Verein „Freunde des Jugendheimbaues e.V.“ bereits eine Waldkita an der Schultesche Heide 50 betreibt. Dieser Träger hat gegenüber der Verwaltung Interesse bekundet, gegebenenfalls eine weitere Gruppe zu betreiben.

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Beratungen

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (17. Sitzung)
22.08.2023
kein Ergebnis hinterlegt