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Sterbehilfe in Bochum

20231930 · Antwort der Verwaltung · 18.08.2023 · Gesundheitsamt

↳ Zugehörige Anfrage Sterbehilfe in Bochum · 16.06.2023
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Beirates „Leben im Alter“ wurde eine Anfrage eines Beiratsteilnehmers zur künftigen Regelung der Sterbehilfe in Bochum thematisiert. Die Verwaltung, vertreten durch das Gesundheitsamt, nahm dazu Stellung und erläuterte die aktuelle rechtliche Situation sowie mögliche zukünftige Aufgabenbereiche.

Da der Deutsche Bundestag am 6. Juli 2023 keine Einigung über eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe erzielt hat, besteht für das Gesundheitsamt derzeit kein gesetzlicher Handlungsauftrag. Sollten sich aus künftigen Gesetzesinitiativen jedoch neue Aufgaben ergeben, könnten diese die Sicherstellung von Beratungsangeboten, die Unterstützung psychosozialer und Suchtberatungsstellen sowie die Überwachung von Apothekenrecht und Werbeverboten umfassen. Zudem könnten statistische Auswertungen im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung Teil des Aufgabenbereichs sein.

Hinsichtlich einer möglichen Mitwirkung an der Schaffung einer Einrichtung zur Sterbehilfe erklärte die Verwaltung, dass eine aktive Beteiligung nicht angestrebt wird. Dies begründet die Verwaltung mit potenziellen Interessenkonflikten, die aus den bestehenden Aufsichtsaufgaben resultieren könnten. Eine finanzielle Unterstützung von Beratungsstellen zur Gewährleistung eines ausreichenden Angebots wird jedoch als grundsätzlich vorstellbar bezeichnet.

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Beratungen

Beirat "Leben im Alter" (10. Sitzung)
18.08.2023
kein Ergebnis hinterlegt