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Antrag auf Befristete Anerkennung der: „Vinzenz gGmbH“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.

20231856 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 22.08.2023 · Jugendamt

🟢 Beschlossen 22.08.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (17. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Das Jugendamt hat eine Beschlussvorlage zur befristeten Anerkennung der „Vinzenz gGmbH“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII vorgelegt. Die Anerkennung ist vorerst bis zum 22. August 2026 beabsichtigt. Über den Antrag wird im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie in der Sitzung am 22. August 2023 entschieden.

Die „Vinzenz gGmbH“ fungiert als Tochtergesellschaft des Bochumer Vereins „St. Vinzenz e.V.“ und übernimmt dessen operative Aufgaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Das Unternehmen ist Mitglied des Caritasverbandes Bistums Essen. Die Anerkennung ist an spezifische Bedingungen geknüpft: Sie beschränkt sich auf Tätigkeiten im Sinne des § 1 SGB VIII, und die Gesellschaft ist verpflichtet, zum 22. August der Jahre 2024, 2025 sowie 2026 detaillierte Tätigkeitsberichte beim Jugendamt einzureichen.

Die Vorlage stellt klar, dass durch die Anerkennung kein Anspruch auf öffentliche Förderung begründet wird. Zudem kann die Anerkennung widerrufen werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Die zuständigen Fachgremien haben der befristeten Anerkennung bereits zugestimmt.

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Beratungen

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (17. Sitzung)
22.08.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag