Widmung eines Teilbereichs der Straße „Rombacher Hütte“
20231832 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.08.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231832
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20231832 den Beschluss beantragt, einen Teilbereich der Straße „Rombacher Hütte“ als Gemeindestraße zu widmen. Der betreffende Abschnitt liegt in der Gemarkung Weitmar (Flur 3, Flurstück 846) und soll zur Erschließung der Anwohner dienen. Während Teile der Straße bereits öffentlich sind, sieht die Vorlage vor, den genannten Teilbereich gemäß den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen als öffentliche Straße einzustufen.
Die Flächen im Bereich der „Rombacher Hütte“ befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die Entscheidung über die Widmung wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 10. August 2023 erwartet. Federführend für das Vorhaben ist das Tiefbauamt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 103 Wörter).