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Widmung der Stichstraße an der Straße „Knüwerweg“ und des Verbindungsweges

20231831 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.08.2023 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 10.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231831
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Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird über die Widmung einer Stichstraße am Knüwerweg sowie eines Verbindungsweges entscheiden. Laut der Beschlussvorlage 20231831 des Tiefbauamtes soll die Stichstraße als Gemeindestraße und der Verbindungsweg als Geh- und Radweg gewidmet werden.

Die betroffenen Flächen befinden sich in der Gemarkung Wiemelhausen (Flur 29, Flurstücke 168 teilweise sowie 176 teilweise). Die Widmung dient laut Verwaltung dazu, die Erschließung für die Anwohner sicherzustellen. Während Teile des Knüwerwegs bereits öffentlich sind, sollen durch den Beschluss die entsprechenden Abschnitte der Stichstraße und des Verbindungsweges offiziell in den öffentlichen Straßenbestand aufgenommen werden. Die Eigentümerin der Flächen ist die Stadt Bochum. Der entsprechende Beschlussvorschlag steht zur Entscheidung in der Sitzung der Bezirksvertretung am 10. August 2023 an.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung)
10.08.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231831