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Dorstener Str. 391b - Bauordnung

20231818 · Antwort der Verwaltung · 10.08.2023 · Bauordnungsamt

🟢 Beschlossen 10.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die SPD-Fraktion im Bezirk Mitte hat Informationen zur Bebauung der Dorstener Straße 391b angefordert, insbesondere zu den Eigentumsverhältnissen, den Absichten des Grundstückseigentümers sowie zur zulässigen Nutzung des Geländes.

Das Bauordnungsamt teilte mit, dass nach Beobachtungen des Außendienstes eine Neugestaltung des Vorgartens beabsichtigt ist, was unter Umständen eine Versiegelung der Fläche bedeuten könnte. Ein Teil des östlichen Vorgartens wurde bereits entgrünt und eine Umfassungsmauer wird betoniert. Die Verwaltung prüft derzeit, ob ein Verstoß gegen die Landesbauordnung NRW vorliegt, weist jedoch auf die eingeschränkten rechtlichen Handlungsmöglichkeiten hin.

Hinsichtlich der zulässigen Nutzung ist das Gebiet als allgemeines Wohngebiet eingestuft. Gemäß der Baunutzungsverordnung sind dort primär Wohngebäude sowie Läden, Gaststätten und nicht störende Handwerksbetriebe zulässig, sofern diese der Versorgung des Gebiets dienen. Zudem sind Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche oder sportliche Zwecke möglich. Ausnahmen können unter besonderen Voraussetzungen genehmigt werden. Informationen zur Eigentümerschaft werden im nicht öffentlichen Teil behandelt.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung)
10.08.2023
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.