This is not New York - Bauordnung
20231809 · Antwort der Verwaltung · 17.08.2023 · Bauordnungsamt
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage zum Thema Lichtverschmutzung Informationen über den Einsatz von LED-Leuchtreklamen und Displays im Bochumer Stadtgebiet angefordert. Die Anfrage thematisierte die Zunahme der Helligkeit des Nachthimmels durch LED-Technik sowie die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Konkret wurden die Anzahl der installierten Anlagen, bestehende Vorgaben zur maximalen Leuchtkraft sowie die Möglichkeiten zur Einführung eines sogenannten „Nachtmodus“ erfragt.
Die Verwaltung teilte mit, dass keine Angaben über die aktuelle Anzahl geschäftlicher Leuchtreklamen und LED-Displays in Bochum gemacht werden können. Bezüglich der Leuchtkraft der Anlagen existieren keine rechtlich definierten Grenzwerte. Eine Regelung erfolgt lediglich im Hinblick auf die Verkehrssicherheit bei etwaiger Blendwirkung, da der öffentliche Raum nicht als schutzwürdiger Raum gilt. Zudem erklärte das Bauordnungsamt, dass die Stadtverwaltung nach der derzeitigen Rechtslage keine Möglichkeit habe, auf die Einführung eines „Nachtmodus“ zur Reduktion der Lichtverschmutzung hinzuwirken.
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