Widmung eines Teilbereichs der „Kulmer Straße“
20231764 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.08.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231764
▶ KI-Zusammenfassung
Das Tiefbauamt hat mit der Vorlage Nummer 20231764 den Beschluss vorgeschlagen, einen Teilbereich der Kulmer Straße als Gemeindestraße zu widmen. Betroffen ist ein Abschnitt in der Gemarkung Wiemelhausen (Flur 34, Flurstück 280).
Die Widmung soll dazu dienen, die Erschließung für Anwohner sicherzustellen und den betreffenden Straßenabschnitt öffentlich zu machen. Während der restliche Teil der Kulmer Straße bereits als öffentliche Straße geführt wird, befindet sich das Grundstück für den zu widmenden Bereich im Eigentum der Stadt Bochum. Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben ist das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen. Der entsprechende Beschluss steht zur Entscheidung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte an.
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