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Widmung des Verbindungsweges zwischen „Josephinenstraße“ und „Castroper Straße“

20231763 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.08.2023 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 10.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231763
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Beschlussvorlage Nummer 20231763 die Widmung eines Verbindungsweges zwischen der Josephinenstraße und der Castroper Straße als Gemeindestraße beantragt. Das Tiefbauamt ist für diese Vorlage federführend. Die Maßnahme sieht vor, den betreffenden Weg gemäß den Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (§ 6 StrWG NRW) in den öffentlichen Straßenbestand aufzunehmen.

Der Verbindungsweg umfasst die Flurstücke 661 und 663 in der Gemarkung Bochum, Flur 12. Laut Begründung dient dieser Weg der Erschließung der Anwohner und soll daher öffentlich werden. Die entsprechenden Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Eine Entscheidung über den Vorschlag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 10. August 2023 erwartet.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung)
10.08.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231763