Widmung eines Teilbereichs der „I. Parallelstraße“
20231762 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.08.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231762
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Widmung eines Teilbereichs der „I. Parallelstraße“ vorgelegt. Der Antrag umfasst Flächen in der Gemarkung Grumme, konkret Teile des Flurstücks 794 im Flur 8 sowie die Flurstücke 873 und 875 im Flur 12.
Ziel der Widmung als Gemeindestraße ist die Erschließung für die Anwohner. Während Teile der „I. Parallelstraße“ bereits öffentlich sind, soll dieser spezifische Bereich gemäß den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) offiziell gewidmet werden. Die betroffenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum.
Die Entscheidung über die Vorlage des Tiefbauamtes wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 10. August 2023 erwartet.
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