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Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW – Antrag auf Errichtung eines Radwegs Baroperstr.

20231720 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 09.08.2023 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 09.08.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (25. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Ein Bürger hat im Rahmen einer Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung die Einrichtung eines Radwegs auf der Baroper Straße beantragt, konkret für den Bereich zwischen der Hauptstraße und der Bömmerstraße. Das Vorhaben wurde bereits in Gesprächen mit dem Bezirksbürgermeister Dirk Meyer und dem Nahmobilitätsbeauftragten M. Olschowy thematisiert.

Die Verwaltung stellt fest, dass der überwiegende Teil des betreffenden Straßenabschnitts in die Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen.NRW fällt, während lediglich ein etwa 100 Meter langes Teilstück zwischen der Hörder Straße und dem Westen in die Baulast der Stadt Bochum fällt. Eine Umnutzung vorhandener Mehrzweckstreifen zu Radfahrstreifen ist auf Landesstraßen durch Straßen.NRW nicht zulässig. Zudem ist das Vorhaben derzeit nicht in der Priorisierungsliste des Regionalrats für Radwegmaßnahmen an Landesstraßen enthalten, weshalb aktuell kein Planungsauftrag vorliegt.

Die Verwaltung unterstützt den Antrag grundsätzlich. Sie wurde beauftragt, Kontakt mit dem Straßenbaulastträger Straßen.NRW aufzunehmen, um das Vorhaben dort zu kommunizieren. Eine Umsetzung durch die Stadt Bochum als „Bürgerradweg“ wäre über eine Verwaltungsvereinbarung möglich, allerdings fehlen der Regionalniederlassung Ruhr derzeit die Planungskapazitäten für eine Neuanlage an der L523. Der Fokus der Verwaltung liegt aktuell auf der Realisierung des westlichen Abschnitts der Baroper Straße im Zusammenhang mit der Erweiterung der Linie 310.

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Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (25. Sitzung)
09.08.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag