Neufassung Lärmaktionsplan
20231694 · Antwort der Verwaltung · 17.08.2023 · Umwelt- und Grünflächenamt
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Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltenseitigkeit und Ordnung nach dem aktuellen Stand der Lärmkartierung sowie einer möglichen Neufassung des Bochumer Lärmaktionsplans gefragt. Die Verwaltung teilte mit, dass aufgrund neuer europäischer Vorgaben seit Juli 2021 ein geändertes Berechnungsverfahren nach der Methode CNOSSOS Anwendung findet. Dies umfasst unter anderem neue Intervalle bei der Darstellung von Lärmsituationen sowie eine veränderte Verteilung der betroffenen Bewohner auf Fassadenberechnungspunkte.
Die Lärmkartierung der vierten Stufe für den Bochumer Ballungsraum wurde Ende Mai 2023 abgeschlossen und die Ergebnisse dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) übermittelt. Infolge der neuen Berechnungsmethode hat sich die Anzahl der betroffenen Einwohner in einzelnen Pegelklassen erhöht. Auf Basis dieser Daten wird der Lärmaktionsplan fortgeschrieben.
Die Maßnahmen der dritten Stufe behalten weiterhin ihre Gültigkeit und werden umgesetzt. Ein Beispiel hierfür ist die jährliche Bereitstellung von 100.000 Euro beim Tiefbauamt für den Einsatz von lärmminderndem Asphalt bei Straßendeckenerneuerungen in Lärmschwerpunkten. Die Prüfung weiterer konkreter Maßnahmen erfolgt im Rahmen der anstehenden Fortschreibung des Plans.
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