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Abstandsmessungen

20231684 · Antwort der Verwaltung · 09.08.2023 · Tiefbauamt

↳ Zugehörige Anfrage Abstandsmessungen · 31.05.2023
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Die SDP-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur angefragt, ob die Stadt Bochum in Zusammenarbeit mit der Polizei einen Verkehrsversuch nach dem Vorbild von Hannover durchführen kann. Ziel des Vorhabens war es, durch Straßenmarkierungen den erforderlichen Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrenden zu verdeutlichen und Verstöße rechtssicher nachweisbar zu machen. Zudem wurde nach potenziellen Einsatzorten für solche Markierungen gefragt.

Die Verwaltung teilte dazu mit, dass Verkehrsversuche an die geltenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie an die Hinweise des zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen gebunden sind. Eine dauerhafte Überführung von Versuchen in den Regelbetrieb setzt die StVO-Konformität voraus. In Bezug auf das Beispiel Hannover erklärte die Verwaltung, dass die dort eingesetzten Markierungen nicht StVO-konform seien. Die Polizei Bochum steht einer solchen Praxis ablehnend gegenüber, da sie die rechtliche Sicherheit und die Gerichtsverwertbarkeit der Kontrollen nicht gegeben sieht. Die polizeilichen Kontrollen konzentrieren sich derzeit auf die Überprüfung offensichtlicher Unterschreitungen des Seitenabstands.

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Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (25. Sitzung)
09.08.2023
kein Ergebnis hinterlegt