Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW – Radverkehr Alte Wittener Straße
20231683 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 09.08.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Die Verwaltung Bochums hat in der Beschlussvorlage Nummer 20231683 auf eine Bürgeranregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW reagiert. Gegenstand der Anregung ist die Gestaltung des Radverkehrs an der Alten Wittener Straße.
Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung insofern zu entsprechen, als dass eine Überplanung der Alten Wittener Straße bereits vorgesehen und in Vorbereitung ist. Ziel dieser Maßnahme ist die Umgestaltung der Strecke nach den Aspekten einer modernen Stadtstraße. Dabei sollen insbesondere ausreichende Breiten für Radfahranlagen sowie für Gehwege sichergestellt werden.
Ein konkreter Zeitraum für die Durchführung der baulichen Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden. Die fertigen Planungen sollen den zuständigen politischen Gremien nach deren Abschluss vorgelegt werden. Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur wird sich in seiner Sitzung am 9. August 2023 mit dem Vorgang befassen.
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