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Gebührensatzung für Bewohnerparkausweise der Stadt Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei&Stadtgestalter" -

20231449 · Antrag · 31.05.2023

🟢 Beschlossen 31.05.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (24. Sitzung)
Mehrheitlich gegen den BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 14 (SPD, Grüne, CDU, FDP, LINKE., BD)Dafür: 1 (P&STG)
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KI-Zusammenfassung

Der sachkundige Bürger Nikolas Lange hat im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur einen Änderungsantrag zur Gebührensatzung für Bewohnerparkausweise vorgelegt. Die Vorlage sieht eine Neufassung der Satzung vor, die den Geltungsbereich auf alle Straßen in Bochum innerhalb bestehender Bewohnerparkbereiche ausdehnt.

Nach dem Entwurf erhält jeder Bewohner einen Parkausweis für ein angemeldetes Fahrzeug, sofern dieses im entsprechenden Bereich dauerhaft genutzt wird. Die jährliche Gebühr beträgt 250 Euro. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,0 Tonnen oder einer Gesamtlänge von mindestens 4,7 Metern sieht der Antrag eine Gebühr von 340 Euro pro Jahr vor. Eine Ermäßigung um 50 Prozent ist für Schüler, Auszubildende und Studierende sowie für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder des Wohngeldgesetzes vorgesehen.

Der Antrag umfasst zudem den Auftrag an die Verwaltung, die Auswirkungen der Satzung nach drei bis fünf Jahren zu überprüfen und Vorlagen zur Ausweitung der Bewohnerparkbereiche mit Wirkung zum 1. Januar 2024 vorzulegen. Die Begründung des Antrags stützt sich auf das Kostendeckungsprinzip des Gebührengesetzes NRW, um eine finanzielle Belastung der Steuerzahler durch die Subventionierung von Straßenrandparkplätzen zu vermeiden.

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Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (24. Sitzung)
31.05.2023
Mehrheitlich gegen den BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 14 (SPD, Grüne, CDU, FDP, LINKE., BD)Dafür: 1 (P&STG)