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Zuständigkeit bei der Leerung von Abfallbehältern

20231378 · Antwort der Verwaltung · 14.06.2023 · Technischer Betrieb

↳ Zugehörige Anfrage Zuständigkeit bei der Leerung von Abfallbehältern · 11.05.2023
🟢 Beschlossen 14.06.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (19. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

In einer Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20231378 erläutert der Technische Betrieb die Zuständigkeiten für die Leerung von Abfallbehältern im öffentlichen Raum der Stadt Bochum. Hintergrund der Auskunft ist eine Anfrage der CDU-Fraktion bezüglich der Aufgabenverteilung zwischen dem USB und dem Technischen Betrieb.

Die Verwaltung führt aus, dass im Regelfall jene Organisationseinheit für die Leerung der Papierkörbe zuständig ist, welche auch für die Unterhaltung der jeweiligen Gesamtanlage verantwortlich zeichnet. Demnach übernimmt die Straßenreinigung des USB die Entleerung der Behälter im Straßenraum. Für die Bereiche Grünanlagen, Forsten sowie Kinderspielplätze und Friedhöfe liegt die Zuständigkeit beim Technischen Betrieb. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine wechselseitige Unterstützung zwischen den zuständigen Stellen, unter Einbeziehung von beauftragten Dienstleistern, möglich bleibt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 115 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (19. Sitzung)
14.06.2023
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.