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Bürgeranregung nach § 24 GO NRW Verbindungsstrecke von der Erzbahntrasse zur Zeche Hannover / Zeche Knirps

20231269 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 31.05.2023 · Umwelt- und Grünflächenamt

🟢 Beschlossen 31.05.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (24. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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In einer Bürgeranregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW wurde vorgeschlagen, die Verbindung zwischen der Erzbahntrasse und der Zeche Hannover bzw. Zeche Knirps als Fuß- und Radweg auszubauen. Ein Bürger weist darauf hin, dass die derzeitige Wegführung durch das Tal des Hüller Bachs aufgrund von Steigungen und Verkehrsverhältnissen an der Hüller-Bach-Straße als ungeeignet betrachtet wird. Er regt eine Erweiterung der Strecke im Rahmen eines Bahntrassenkonzeptes an.

Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass die ehemalige Hannoverbahn-Trasse bereits im Bahntrassenkonzept von 2008 als potenzielle Verbindung berücksichtigt wurde. Eine Nutzung könnte zudem eine Anbindung an den Radweg RS1 ermöglichen, was jedoch voraussichtlich einen Neubau einer Brücke über die Blücherstraße erfordern würde. Da die Flächen im Eigentum der Deutschen Bahn sind, steht die Stadt Bochum in Kontakt mit dem Unternehmen bezüglich eines möglichen Erwerbs. Verkaufsverhandlungen können erst nach Abschluss einer Prüfung durch die Deutsche Bahn eingeleitet werden, ob die Strecke für deren Betrieb weiterhin notwendig ist.

Zudem prüft die Verwaltung den Sanierungsbedarf von zwei Eisenbahnbrücken im Bereich des Hüller Bachs. Ein Ausbau der Strecke soll bei entsprechender Flächenverfügbarkeit in Eigenregie durch die Stadt Bochum angestrebt werden. Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur hat beschlossen, die Strecke als Teil des Bahntrassenkonzeptes weiter zu projektieren.

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Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (24. Sitzung)
31.05.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag