Sachstand zu geschützten Alleen im Stadtgebiet Bochum
20231198 · Mitteilung der Verwaltung · 14.06.2023 · Umwelt- und Grünflächenamt
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Sachstand zu den gesetzlich geschützten Alleen im Stadtgebiet Bochum. Gemäß dem Landesnaturschutzgesetz NRW sind Alleen ab einer Länge von 100 Metern rechtlich geschützt. Das Kataster des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) führt derzeit 74 geschützte Alleen in Bochum auf, wobei die Datengrundlage aus den Jahren 2008 bis 2012 stammt. Aufgrund von Naturereignissen wie dem Sturm „Ela“, Baumkrankheiten sowie baulicher Veränderungen sind diese Daten teilweise veraltet.
Im Auftrag der Verwaltung hat die Biologische Station östliches Ruhrgebiet (BSÖR) die bestehenden Daten überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass lediglich eine Allee aufgrund mangelnder Länge nicht mehr den Schutzkriterien entspricht. Die Ergebnisse werden dem LANUV übermittelt. Darüber hinaus wurden 19 potenzielle Standorte für neue Alleen mit heimischen Baumarten identifiziert, deren Eignung hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse derzeit geprüft wird.
Aufgrund laufender Straßenbauprojekte, Klimaanpassungsmaßnahmen und des Ausbaus des Radwegenetzes wurde die BSÖR im Jahr 2022 erneut beauftragt, weitere geschützte Alleen zu identifizieren, die noch nicht im LANUV-Kataster enthalten sind. Ziel ist es, Informationen über den Zustand und die Schutzwürdigkeit der Bäume bereits in frühen Planungsphasen von Straßen- und Kanalbaumaßnahmen bereitzustellen, um den Erhalt des Baumbestands zu ermöglichen.
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