Am Hochschulcampus - Bauordnung
20231156 · Antwort der Verwaltung · 13.06.2023 · Bauordnungsamt
▶ KI-Zusammenfassung
In der Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20231156 erläutert das Bauordnungsamt die Planung für Stellplätze am Hochschulcampus. Für den geplanten Neubau eines Büroparks sind insgesamt 120 PKW-Stellplätze erforderlich. Die Umsetzung sieht eine Tiefgarage mit 47 Plätzen, eine Anlage im Eingangsbereich mit 26 Plätzen sowie eine weitere Fläche mit 47 Plätzen vor.
Die Verwaltung plant, die temporäre Stellplatzanlage für maximal 15 Jahre zu genehmigen, also bis Ende des Jahres 2038. Nach diesem Zeitraum soll die Anlage voraussichtlich durch eine Quartiersgarage ersetzt und anschließend zurückgebaut werden. Bei der Gestaltung der Fläche sollen die bestehenden Obstbäume erhalten bleiben.
Aufgrund der Grundstücksbegrenzung ist eine weitere Erhöhung der Stellplatzanzahl auf dem Antragsgrundstück laut Verwaltung nicht möglich bzw. wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Zur Reduzierung des Parkbedarfs wird ein Mobilitätskonzept umgesetzt, das Angebote wie den ÖPNV in Verbindung mit E-Scootern, Fahrradnutzung und Car-Sharing umfasst. Für die Flächennutzung sind zudem grünordnerische Ersatzmaßnahmen vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 147 Wörter).