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Barrierearmes und -freies öffentlich gefördertes Wohnen

20230976 · Antwort der Verwaltung · 16.06.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Auf Anfrage der CDU-Fraktion hat die Verwaltung Informationen zum barrierefreien und öffentlich geförderten Wohnen in Bochum vorgelegt. Im Bereich der öffentlichen Wohnraumförderung stehen im Stadtgebiet etwa 2.700 seniorengerechte Wohneinheiten zur Verfügung. Voraussetzung für den Bezug dieser Wohnungen ist das Erreichen des 60. Lebensjahres sowie die Einhaltung einkommensrechtlicher Vorgaben gemäß dem Wohnraumförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW). Daten zu freifinanzierten, barrierefreien Wohnungen liegen der Verwaltung nicht vor.

Zur Organisation der Wohnungsvergabe führt das Amt für Stadtplanung und Wohnen ein Wohnungssuchendenregister. Über dieses Register können sich berechtigte Personen als wohnungssuchend vormerken lassen. Die Stelle informiert Eigentümer über den Status der registrierten Personen, wodurch die Zuweisung geförderter Wohnungen im Rahmen des Ermessens erfolgt. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Wohnung entsteht durch die Eintragung nicht. Informationen darüber, ob private Wohnungsunternehmen eigene Wartelisten führen, liegen dem Amt nicht vor.

Als Anlaufstelle für einen möglichen Wohnungswechsel aus baulichen Gründen dient das Sachgebiet der Wohnraumförderung im Amt für Stadtplanung und Wohnen. Dort befassen sich zwei Mitarbeitende speziell mit Anliegen älterer Menschen. Die Verwaltung empfiehlt Interessierten, vorab die Anspruchsberechtigung für einen Wohnberechtigungsschein prüfen zu lassen.

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Beratungen

Beirat "Leben im Alter" (9. Sitzung)
16.06.2023
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