Nicht fertiggestelltes Gebäude Wittener Str. Ecke Goystr. - Bauordnung
20230974 · Antwort der Verwaltung · 25.05.2023 · Bauordnungsamt
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat zur Situation des nicht fertiggestellten Gebäudes an der Ecke Wittener Straße und Goystraße in Altenbochum Stellung bezogen. Hintergrund der Anfrage aus der Bezirksvertretung Bochum-Mitte war die Wahrnehmung eines Stillstands der Bauarbeiten auf dem betreffenden Grundstück sowie die damit verbundene Sorge um das Stadtteilzentrum.
Nach Angaben des Bauordnungsamtes fand der letzte Kontakt mit dem Generalunternehmer sowie dem Bauleiter am 22. Juni 2022 statt. Der Verwaltung liegen keine Informationen über die Gründe für die Verzögerungen bei der Fertigstellung vor. Ein Termin für den Abschluss der Bauarbeiten ist nicht bekannt, ebenso wenig wie Hinweise auf eine endgültige Einstellung der Tätigkeiten.
Hinsichtlich der Baugenehmigungen wurden zwei Anträge bearbeitet: Die Genehmigung für einen Neubau einer Seniorenwohnanlage erfolgte im Juni 2015, während eine Genehmigung für Grundrissänderungen im Februar 2020 erteilt wurde. Diese Baugenehmigungen sind weiterhin gültig, da die Bauausführung nicht länger als ein Jahr unterbrochen wurde. Da auf der Baustelle weiterhin Tätigkeiten erkennbar sind, sieht die Verwaltung derzeit keine Grundlage für ordnungsrechtliche Maßnahmen. Eine Aufnahme der Immobilie in das Verdachtsimmobilien-Kataster ist nicht erfolgt, da eine gültige Genehmigung vorliegt und ein langsamer Baufortschritt feststellbar ist.
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